
"Rohmilch vor dem Verzehr abkochen"
Dieser Satz ist gut leserlich auf dem Milchautomat oberhalb des Abgabebereiches angegeben. Nun stellt man sich die Frage, muss man ein solches Naturprodukt wirklich abkochen? Und vor allem bei welcher Temperatur?
Unser Gesetzgeber schreibt uns vor, unbehandelte Milch, also Rohmilch, vor dem Verzehr abzukochen. Dies ist in der Rohmilchverordnung unter dem Paragraf 5 geregelt.
Laut dem österreichischem Lebensmittelbuch sind eine Dauererhitzung oder eine Kurzzeiterhitzung für den Vorgang des Abkochens möglich. Dabei ist die Kurzzeiterhitzung die Erwärmung der Rohmilch auf 72° Celsius für 15 Sekunden. Danach abkühlen und im Kühlschrank bei 4 bis 6° Celsius lagern.
Ob man die frische Kuhmilch abkocht, bleibt jedem selbst überlassen. Wir von meiZENZI kochen die Milch nie ab, da sie uns unbehandelt viel besser schmeckt. Viele Kunden geben uns auch das Feedback dass die unbehandelte Milch nicht abgekocht besser schmeckt. Andere wieder sagen dass sie die Milch wie empfohlen abkochen, und sie ihnen trotz alledem noch besser schmeckt als eine andere pasteurisierte und homogenisierte Milch.
Fakt ist, dass es unser Gesetzgeber vorschreibt darauf hinzuweisen, dass die Milch vor dem Verzehr abgekocht werden soll. Ob man es macht, bleibt jedem selber überlassen. Auf jeden Fall wünschen wir euch einen hervorragenden Milchgenuss der meiZENZI-Rohmilch!